Einen ganz interessanten Artikel habe ich bei t3n.de gefunden. Er behandelt 20 Email-Marketing-Fehler, die man als kommerzieller Webseitenbetreiber schnell begeht.
- Die Annahme, dass man gar kein Email-Marketing betreibt
- Die Annahme, dass die Vorschriften nur für Werbung für Privatleute zutrifft
- Die Annahme, dass man auf ein Einverständnis verzichten kann
- Die Annahme, dass ein Weitergeben der eigenen Email (Visitenkarte, etc.) ein Einverständnis ist
- Die Annahme, dass es sich um keine Werbung, sondern um eine Nachfrage handelt
- Die Annahme, den Empfänger interessiert meine Werbung (Grauzone)
- Die Annahme, jeder Kunde sei Kunde für Werbung
- Die Annahme, eine Kunden-Zustimmung zu Werbung in den AGB sei zulässig
- Die Annahme, Newsletterbezug als Voreinstellung (Checkbox aktiv) gelte eine Einwilligung
- Die Annahme, möglichst viele Daten beim Einloggen zu bekommen sei zulässig
- Die Annahme, pauschale Einwilligung zum Newsletter sei zulässig
- Die Annahme, ohne Abbestellhinweis bei Anmeldung zum Newsletter sei die Einwilligung zulässig
- Die Annahme, ohne Bestätigungsemail für Newsletteranmeldung sei diese zulässig
- Die Annahme, in der Bestätigungsemail müsse sich nur ein Link der Bestätigung befinden
- Die Annahme, in der Bestätigungsemail sei Werbung erlaubt
- Die Annahme, die Betreffzeile könne verschleierte Inhalte enthalten
- Die Annahme, in der Werbemail benötige man kein “Impressum”
- …
Näheres dazu hier: http://t3n.de/news/internetrecht-20-haufigsten-fehler-e-mail-marketing-247780/2/
Sehr interessant und hilfreich
Verfasst von klebary 